Energieverbrauchsausweis
-> keine Vor Ort-Energieberatung nötig
Beschreibung
Gern erstellen wir Ihnen auf Basis der von Ihnen eingereichten Dokumente einen rechtsgültigen Energieverbrauchsausweis. Da ein solcher Ausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre beruht, werden die Heizkostenabrechnungen dieses Zeitraums vorausgesetzt. Hierbei ist zu beachten, dass der Zeitpunkt der letzten Abrechnung nicht länger als 18 Monate zurückliegt und der Abrechnungszeitraum von 3 Jahren lückenlos ist. Die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises ist rechtlich nur dann statthaft, wenn Ihr Gebäude nach dem 1. November 1977 erbaut wurde und bereits das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) erfüllt.
Kontaktangaben
An der Kapelle 17, Korschenbroich-Pesch, Germany